Seit einiger Zeit gibt es das Wildtierverbot für kommunale Flächen in Erding. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die Berufung gegen dieses Urteil jetzt zugelassen. Somit wird der Sachverhalt noch einmal genau geprüft, da es ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung gibt. Eine sehr positive Nachricht und ein großartiger Zwischenerfolg.
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist weiterhin nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich, aufgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, die Berufung zugelassen. Es darf damit gerechnet werden, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Rahmen des Berufungsverfahrens aufgehoben und das Wildtierverbot in Erding für rechtswidrig erklärt werden wird.“
In Nürnberg wird es kein Wildtierverbot geben und Circusbetriebe können weiterhin mit Tieren in der schönen Stadt gastieren. Wir finden das Klasse!
Das Wildtierverbot in Holland ist am 15. September in Kraft getreten. Wildtiere sind somit im Zirkus, aber auch auf Veranstaltungen, in Vergnügungsparks, für Werbeaufnahmen oder Fernsehprogramme verboten. Weitere Infos hierzu können dem Schreiben entnommen werden:
Ein sehr interessanter Artikel
http://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/226/tierisch-rechts-3038.html
Am 6. September veranstaltet der Circus Krone einen Aktionstag gegen Tierquälerei. Zwischen 10 und 12 Uhr können in Kiel Interessierte das Training mit den Tieren im Circus erleben und sich informieren. Die Einnahmen gehen an ein Tierschutzprojekt.