Wildtierverbot Erding-Berufung wurde zugelassen

Seit einiger Zeit gibt es das Wildtierverbot für kommunale Flächen in Erding. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die Berufung gegen dieses Urteil jetzt zugelassen. Somit wird der Sachverhalt noch einmal genau geprüft, da es ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung gibt.  Eine sehr positive Nachricht und ein großartiger Zwischenerfolg.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist weiterhin nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich, aufgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, die Berufung zugelassen. Es darf damit gerechnet werden, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Rahmen des Berufungsverfahrens aufgehoben und das Wildtierverbot in Erding für rechtswidrig erklärt werden wird.

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