Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Zirkus Recht.

Wieder ein Urteil gegen eine engstirnige Gemeinde.

Mit dem Beschluss vom 30.3.2022 des Verwaltungsgerichts Darmstadt, gewinnt die Klägerseite Marco Frank und der VDCU gegen die Stadt Rodgau, die Zirkusgastspiele mit Tieren verbieten wollte.
In der 14-seitigen Begründung heißt es u. a. :
……….. Dies darf jedoch nicht dazu führen,
dass diese Einschränkungen unzulässig in Grundrechte der Antragsteller eingreifen.
Dies ist hier jedoch der Fall.
…………..
Mit dem Verbot der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2021, Tiere mitzuführen und auftreten zu lassen, greift die Antragsgegnerin in die Freiheit der Berufsausübung des Antragstellers ein. Unter „Beruf“ ist jede erlaubte Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient
……………………
Das Tierschutzgesetz gibt keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in
Zirkussen her. Für das Zurschaustellen von Tieren in Zirkusbetrieben besteht gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 lit. d) TierSchG ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Nach dieser Bestimmung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen, oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will. Ein Verbot der Zirkustierhaltung insgesamt oder der Haltung bestimmter Tiere hat der Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen.
Der Berufsverband der Tierlehrer hatte der Stadt Rodgau im Vorfeld schon in seinem Schreiben angekündigt, dass betroffene Unternehmen ihr Recht einklagen werden und dass solche und ähnliche Verfahren immer gewonnen wurden.
Der Streitwert beläuft sich auf 5000,-€, der nun die Steuerzahler belastet.
Veröffentlicht in News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert